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VERACITY NIPT: Seit Juli 2022 Kassenleistung

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Untersuchung zellfreier DNA im mütterlichen Blut zur Bestimmung des Risikos einer Trisomie 13, 18 oder 21.

NIPT sind seit dem 1. Juli 2022 eine Kassenleistung.

Das geht aus einem Informationsschreiben des gemeinsamen Bundesausschusses hervor.

 

Welcher Teil des VERACITY NIPT wird von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen?

 

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Untersuchung zellfreier DNA im mütterlichen Blut zur Bestimmung des Risikos einer Trisomie 13, 18 oder 21. Als ärztlich geleitetes Labor kann das MVZ Martinsried diese Untersuchung selbstverständlich als Kassenleistung durchführen.

Eine Geschlechtsbestimmung, die Untersuchung auf Fehlverteilungen der Geschlechtschromosomen oder auf die vier Mikrodeletionen (del22q11.2, del1p36, del17p11.2 und del4p16.3) bleiben weiterhin Selbstzahlerleistungen.

 

In welchen Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Untersuchung auf eine Trisomie 13, 18 und 21?

 

Laut der Versicherteninformation des gemeinsamen Bundesausschusses ist der NIPT auf eine Trisomie 13, 18 und 21 keine Routineuntersuchung. Die Kosten werden übernommen,

  • wenn sich aus vorherigen Untersuchungen ein Hinweis auf eine Trisomie ergeben hat oder

  • wenn die/der behandelnde Ärztin/Arzt mit der Patientin zu der Überzeugung kommt, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist.

Welche Voraussetzungen müssen für die Durchführung des NIPT auf Trisomie 13, 18 und 21 als Kassenleistung erfüllt sein?

 

Laut den aktuellen Mutterschafts-Richtlinien müssen für die Durchführung eines NIPT ein sonografisch bestimmtes Gestationsalter und Kenntnis über die Anzahl der Embryonen/Feten vorliegen.

 

Sollten zum Zeitpunkt der Blutabnahme Befunde vorliegen, deren Abklärung eine diagnostische Punktion erfordert, kann der NIPT nicht im Rahmen der Mutterschafts-Richtlinien erbracht werden.

 

Obligater Bestandteil der Aufklärung der Schwangeren zum NIPT muss eine genetische Beratung vor und nach dessen Durchführung sein. Die/der beratende Ärztin/Arzt muss über eine ausreichende Qualifikation gemäß GenDG und den Richtlinien der GEKO verfügen.

 

Zum Beispiel die Genetik Berlin-Lichtenberg GmbH führt regelmäßig Fortbildungskurse zur Erlangung der notwendigen Qualifikation für die fachgebundene genetische Beratung durch. Bitte sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern. Übersicht der Fortbildungsveranstaltungen

 

Alle weiteren wichtigen Fragen und Antworten (z.B. Abrechnung, Probenmaterial oder Versicherteninformation) finden Sie kompakt in unserem Informationsschreiben zusammengefasst.

 

Kontakt

MVZ Martinsried GmbH
Lochhamer Str. 29
82152 Martinsried

NIPT Servicecenter
Tel: +49 89 89 55 78 - 0
E-Mail: nipt-support@medicover.com

 

 

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