Der VERACITY-Test ist eine ärztliche Leistung, die nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet wird. Für Versicherte bei gesetzlichen Krankenkassen besteht auf Antrag die Möglichkeit einer Kostenübernahme. Eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme liegt im Ermessen des Versicherers. Bei entsprechender Indikation kann der betreuende Arzt die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung attestieren (Ihre betreuende Ärztin/ Ihr betreuender Arzt kann hier einen Musterantrag für die Kostenübernahme bei uns anfordern).
Die privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für den VERACITY-Test, da die Abrechnung auf der GOÄ basiert. Bitte beachten Sie, dass Ihr Arzt Leistungen in Zusammenhang mit dem Test erbringen kann (Beratung, Aufklärung, Untersuchung). Die dafür anfallenden Kosten können Sie vorab bei Ihrem Arzt erfragen.
Die unten angegebenen Preise für den VERACITY-Test richten sich nach der Testoption, die Sie auswählen. Es gilt die Preisübersicht.
Down-Syndrom (Trisomie 21)
Edwards-Syndrom (Trisomie 18)
Pätau-Syndrom (Trisomie 13)
Die Mitteilung des Geschlechts darf laut Gendiagnostikgesetz (GenDG) erst ab Schwangerschaftswoche 14+0 (gerechnet ab dem Tag der letzten Regelblutung) erfolgen.
Die Geschlechtsbestimmung erfolgt auf Wunsch ohne Zusatzkosten.
Der Preis gilt für Einlings- und Zwillingsschwangerschaften laut Preisübersicht.
Down-Syndrom (Trisomie 21)
Edwards-Syndrom (Trisomie 18)
Pätau-Syndrom (Trisomie 13)
Ullrich-Turner-Syndrom (Monosomie X)
Triple-X-Syndrom (Trisomie X)
Klinefelter-Syndrom (XXY)
Diplo-Y-Syndrom (XYY)
XXYY-Syndrom
Die Mitteilung des Geschlechts darf laut Gendiagnostikgesetz (GenDG) erst ab Schwangerschaftswoche 14+0 (gerechnet ab dem Tag der letzten Regelblutung) erfolgen.
Die Geschlechtsbestimmung erfolgt auf Wunsch ohne Zusatzkosten.
Bei Zwillingsschwangerschaften ist Option 2 leider nicht möglich.
Bei Einlingsschwangerschaft:
Down-Syndrom (Trisomie 21)
Edwards-Syndrom (Trisomie 18)
Pätau-Syndrom (Trisomie 13)
Ullrich-Turner-Syndrom (Monosomie X)
Triple-X-Syndrom (Trisomie X)
Klinefelter-Syndrom (XXY)
Diplo-Y-Syndrom (XYY)
XXYY-Syndrom
del22q11.2 (z. B. DiGeorge-Syndrom)
del1p36
del17p11.2 (Smith-Magenis-Syndrom)
del4p16.3 (Wolf-Hirschhorn-Syndrom)
Die Mitteilung des Geschlechts darf laut Gendiagnostikgesetz (GenDG) erst ab Schwangerschaftswoche 14+0 (gerechnet ab dem Tag der letzten Regelblutung) erfolgen.
Die Geschlechtsbestimmung erfolgt auf Wunsch ohne Zusatzkosten.
Bei Zwillingssschwangerschaft:
Down-Syndrom (Trisomie 21)
Edwards-Syndrom (Trisomie 18)
Pätau-Syndrom (Trisomie 13)
del22q11.2 (DiGeorge-Syndrom)
del1p36
del17p11.2 (Smith-Magenis-Syndrom)
del4p16.3 (Wolf-Hirschhorn-Syndrom)
Die Mitteilung des Geschlechts darf laut Gendiagnostikgesetz (GenDG) erst ab Schwangerschaftswoche 14+0 (gerechnet ab dem Tag der letzten Regelblutung) erfolgen.
Die Geschlechtsbestimmung erfolgt auf Wunsch ohne Zusatzkosten.
* Aberrationen der Geschlechtschromosomen:
Untersuchung nur nach eingehender Beratung; nicht geeignet bei Zwillingsschwangerschaften.
**Mikrodeletionen:
Screening derzeit von den Fachgesellschaften nicht empfohlen (Kozlowski P. et al, Ultraschall in Med, 40:176-193, 2019).
Hinweis:
Störungen der Geschlechtschromosomen sind in der Regel gut behandelbar und bedürfen einer eingehenden ärztlichen Beratung.